Rechtsprechung
   FG Münster, 19.07.2001 - 3 K 2387/98 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6859
FG Münster, 19.07.2001 - 3 K 2387/98 Erb (https://dejure.org/2001,6859)
FG Münster, Entscheidung vom 19.07.2001 - 3 K 2387/98 Erb (https://dejure.org/2001,6859)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 3 K 2387/98 Erb (https://dejure.org/2001,6859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkender Wegfall des Freibetrages für Betriebsvermögen bei Konkurs; Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder Mitunternehmeranteils; Aufgabe eines Gewerbebetriebes; Erbschaftssteuerliche Entlastung beim Erwerb von Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkender Wegfall des Freibetrages für Betriebsvermögen bei Konkurs; Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: - Rückwirkender Wegfall des Freibetrages für Betriebsvermögen bei Konkurs - Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Münster, 19.07.2001 - 3 K 2387/98
    Aus eben diesen Erwägungen hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22.06.1995 (II BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671/674) darauf hingewiesen, der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) gebiete es, die ErbSt-Last eines Erben, der einen Betrieb in seiner Sozialgebundenheit aufrecht erhalte, so zu bemessen, daß die Fortführung des Betriebes steuerlich nicht gefährdet werde.
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG Münster, 19.07.2001 - 3 K 2387/98
    Soweit es im Falle eines Konkursverfahrens zu einer Betriebsaufgabe kommt, erfolgt diese nicht bereits mit Eröffnung des Konkursverfahrens, sondern maßgeblich ist auch hier, wann die Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erfolgt ( vgl. BFH - Urteil vom 19.01.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594).
  • FG Nürnberg, 30.03.2006 - IV 205/05

    Erlass von Erbschaftsteuer

    So sei das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom 19.07.2001 (EFG 2001, 1511) davon ausgegangen, dass es der erklärte Gesetzeszweck sei, begünstigtes Vermögen in seiner Sozialgebundenheit zu erhalten und fortzuführen.

    Unter Darlegung des Meinungsstandes in der Fachliteratur zur Anwendbarkeit des § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG im Falle des Untergangs des ererbten Betriebsvermögens durch Insolvenz (Hinweise auf Meincke, ErbStG § 13 a Anm. 6; Kapp/Ebeling, Kommentar zur ErbStG , 13. Aufl., Rd. Nr. 21 zu § 13 a ; Weinmann in Moench/Hümbert/Weinmann, Kommentar zur ErbStG , § 13 a Rd. Nr. 111; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , § 13 a Anm. 271; und den Aufsatz von Kuhsel "Nachsteuer gem. § 13 a Abs. 5 ErbStG und Insolvenz, DB 2002, 2548) sowie der Rechtsprechung der Finanzgerichte (Hinweise auf die Entscheidungen des Finanzgerichts Münster vom 19.07.2001, Az: 3 K 2387/98 Erb - EFG 2001, 1511 - und vom 26.06.2003, Az: 3 K 1032/01 Erb - EFG 2003, 1486 -, des Finanzgerichts Köln vom 23.10.1997, Az: 9 K 3954/89 - EFG 1998, 1603 - und des Finanzgerichts München vom 04.02.2003, Az: 4 V 3956/02 - EFG 2003, 942 -) ist die Klägerin der Auffassung, dass ein Erlass der Erbschaftsteuer in beantragter Höhe aus sachlichen Billigkeitsgründen zu gewähren sei.

    In seiner Entscheidung vom 19.07.2001, Az: 3 K 2387/98 Erb (EFG 2001, 1511) hat sich das Finanzgericht Münster gegen eine einschränkende Auslegung des § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG a. F. mit der Begründung ausgesprochen,dass eine solche Auslegung die Gefahr berge, dass derjenige bevorzugt wird, der das Unternehmen bis zum Konkurs fortführt, gegenüber demjenigen, der durch rechtzeitige Veräußerungs- oder Vergleichsmaßnahmen unter Hintanstellung einer eigenen Leistungsfähigkeit zumindest die Sozialgebundenheit des Betriebsvermögens erhält.

  • FG Münster, 19.01.2006 - 3 K 2563/03

    Betriebsvermögen: Wegfall der Steuervergünstigungen bei Insolvenz

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 19.07.2001 (3 K 2387/98 Erb, EFG 2001, 1511 rechtskräftig) und im Beschluss vom 18.02.2004 (3 V 6258/03 Erb, JURIS DokumentNr: STRE200471618, a.A. im Beschwerdeverfahren BFH, Beschluss vom 07.07.2004 II B 32/04, BStBl II 2004, 747) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall eines Konkurses bzw. einer Insolvenz der Nachversteuerungstatbestand des § 13 a Abs. 5 ErbStG bzw. des § 13 Abs. 2 a ErbStG a.F. erfüllt ist.
  • FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03

    Betriebsvermögensfreibetrag und Bewertungsabschlag des § 13a ErbStG gehen auch

    die Rechtmäßigkeit der Gleichstellung einer Betriebsveräußerung oder Aufgabe mit einer durch Konkurs erzwungenen Aufgabe bezweifelt, verweist der Senat auf seine entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 19.07.2001 Az 3 K 2387/98 Erb (EFG 2001, 1511, rev. unzulässig: BFH-Beschluss vom 29.10.2002, II R 60/01 BFH/NV 2003, 482 ).
  • FG München, 04.02.2003 - 4 V 3956/02

    Nachversteuerung des Erwerb von Betriebsvermögen gemäß § 13 a Abs. 5 ErbStG

    Selbst bei einer Insolvenz kann nicht immer von einer erzwungenen Betriebsaufgabe gesprochen werden (siehe Müller, Urteilsanmerkung EFG 01, 1512 zum Urteil des FG Münster vom 19.07.2001 3 K 2387/98 Erb, EFG 01, 1511).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht